AGBs

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

 

1 Erfüllungsort/Gerichtsstand

1.1 Der Kaufvertrag unterliegt dem am Sitz des Verkäufers geltenden Recht. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der nachstehenden Verkaufsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

1.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche auch im allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen.

2 Auftragserteilung/ Preise

2.1 Für alle Lieferungen aufgrund aller gegenwärtigen und künftigen Verträge gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers Lieferungen und Leistungen vorbehaltslos ausführen.

2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.3 Unsere Preise sind in Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Sie gelten per Meter oder per Stück.

3 Lieferung /Versand/Gefahrübergang

3.1 Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Auf Wunsch kann die Ware zu Lasten des Käufers versichert werden.

3.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware unser Werk verläßt. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitstellung über.

3.3 Die Vereinbarung über die Liefermenge schließt ein, daß der Käufer die Lieferung und Berechnung einer Minder- oder Mehrmenge bis zu 10 % hinzunehmen hat. Wird die Ware besonders für den Käufer angefertigt, ist dieser darüber hinaus zur Abnahme und Zahlung verbleibender Reststücke verpflichtet.

3.4 Der Käufer ist zur Annahme von Teillieferungen verpflichtet. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft.

3.5 Kann der Verkäufer nicht fristgemäß liefern, hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Innerhalb dieser Frist kann der Käufer keine Ersatzansprüche geltend machen oder die Annahme verweigern. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.6 Ohne besondere Vereinbarung werden der Beförderungsweg und das Beförderungsmittel nach unserem Ermessen gewählt. Es besteht jedoch keine Gewähr für den kostengünstigsten Versand.

4 Zahlung

4.1 Als Zahlungsfristen gelten die auf den Rechnungen vermerkten Zahlungskonditionen. Die Zahlungsfrist gilt ab dem Rechnungsdatum.

4.2 Der Anspruch auf Skonto entfällt, solange ältere Rechnungen offen sind. Unsere Rechnungen gelten als ausgeglichen, wenn der Gegenwert unseren Konten gutgeschrieben ist.

4.3 Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, vom Tage der Fälligkeit an ohne Mahnung Fälligkeitszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Unser Recht, Schadensersatz wegen Verzuges geltend zu machen, bleibt unberührt.

4.4 Der Käufer kann nur aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Käufer zustehender Zahlungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsverhältnis. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für den jeweiligen Forderungssaldo.

5.2 Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten und ohne daß unser Eigentum hierdurch untergeht. Verarbeitet oder verbindet der Käufer unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Wertes unserer Waren zum Wert der Gesamtsache. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

5.3 Zum Weiterverkauf und zur Be- und Verarbeitung ist der Käufer nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt.

5.4 Sämtliche dem Käufer aus der Verwendung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt er mit allen Nebenrechten hiermit sicherungshalber im voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen veräußert, erfaßt die Abtretung nur den unseren Miteigentum entsprechenden Erlösanteil.

5.5 Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Einziehung erfolgt treuhänderisch für uns. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Einziehung einzustellen, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen und uns die Auskünfte zu erteilen sowie die Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber den Kunden des Käufers erforderlich sind.

5.6 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich mitzuteilen. Er hat den zugreifenden Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen. Die Kosten unserer Intervention gegen den Dritten trägt der Käufer.

5.7 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten insoweit nach unserer Wahl freizugeben. Reichen die genannten Sicherheiten zu einer entsprechenden Abdeckung unserer Forderungen nicht aus, ist der Käufer auf unser Verlangen jederzeit verpflichtet, uns zusätzliche Sicherheiten bis zur vollen Höhe der offenen Forderungen zu stellen.

5.8 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu versichern und auf Verlangen den Abschluß dieser Versicherung nachzuweisen. Der Käufer tritt seine Ansprüche aus dieser Versicherung schon jetzt an den Verkäufer ab.

6 Mängelrüge/Gewährleistung

6.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang auf etwaige Mängel bzw. das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zu untersuchen. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden.

6.2 Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehres oder durch sonstige Verkehrsträger, hat der Käufer bei Transportschäden die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.

6.3 Ist die frist- und formgerecht geltend gemachte Mängelrüge berechtigt, so können wir nach unserer Wahl unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche des Käufers den Mangel kostenlos beseitigen oder gegen Rücklieferung der Ware kostenfrei Ersatz liefern. Schlagen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl oder werden sie bis zum Ablauf einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht ausgeführt, so kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6.4 Abweichungen in Roh- und Farbtönen der gelieferten Ware gelten nicht als Mängel, es sei denn, sie führen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

6.5 Der Verkäufer übernimmt ausschließlich die Haftung für die von ihm gelieferten Waren. Eventuelle Folgeschäden an Produkten des Käufers sind von der Haftung ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, vor der Verarbeitung die Qualität zu prüfen.

6.6 Das Rügerecht erlischt in jedem Fall 6 Monate nach Lieferung der Ware.

7 Sonstige

7.1 Alle Urheberrechte bleiben uns vorbehalten. Die Weitergabe unserer Vorschläge an Dritte und deren Verwendung ist ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt.

7.2 Für Sonderanfertigungen und Musteraufträge werden anteilige Entwurfs-Kosten in Rechnung gestellt, ohne dass sich für den Käufer ein Eigentumsanspruch an den Entwürfen ergibt.

7.3 Liefert der Käufer die Unterlagen für den Entwurf oder erteilt er einen Auftrag zur Anfertigung von Produkten nach Vorlage, vertritt er Dritten gegenüber das Urheberrecht.

7.4 Die gelieferte Ware darf in unbearbeitetem Zustand nur mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers weiterverkauft werden.

7.5 Transportverpackung sowie Leergut nehmen wir zurück, wenn es uns frachtfrei zugestellt wird.

7.6 Änderungen der vorstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen oder sonstige zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

7.7 Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen werden durch die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie in ihrer jeweils neuesten Fassung ergänzt.

Stand 01/2024